Ihr Browser kann unsere Seiten leider nicht richtig darstellen.

Zur Startseite der TalentSkulptur Köln
Banner der TalentSkulptur Köln
 

Haftung bei Tauschgeschäften

Haftpflichtversicherung
Die Arbeit im Rahmen des Tauschrings gilt für die Haftpflichtversicherung als Nachbarschaftshilfe. Entscheidend ist also, ob Ihre Versicherung einen entsprechenden Passus enthält.

Haftung bei Leistungen
Umgekehrt hat derjenige, der eine Leistung in Anspruch genommen hat, keinerlei rechtliche Ansprüche bei dem Ausführenden, d.h. er kann bei "Verschlimmbesserungen" keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Fragen Sie also vor einem Tauschgeschäft nach, wie professionell die Hilfe ist und überlegen Sie sich, was Sie sinnvollerweise erwarten können.

Kinderbetreuung
Regelmäßige Betreuung mehrerer Kinder ist auch im Rahmen eines Tauschringes ausgebildeten ErzieherInnen und Tagesmüttern/-vätern vorbehalten.

Unfallversicherung
Falls Ihnen bei einem Tauschgeschäft ein Unfall passiert, sind Sie über die Gemeindeunfallversicherung abgesichert.

Zum Menu