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So funktioniert's
Mitgliedschaft
Wenn Sie bei uns mitmachen wollen, stellen wir Ihre Angebote, genau wie die aller anderen Mitglieder, in unserem Branchenbuch, den "Gelben TalentSeiten" vor. Die TalentSeiten erhalten Sie einmal im Jahr zugesandt; Sie können sie sich auch jetzt schon online anschauen. Es kann auch nichts schaden, wenn Sie sich in unserem monatlichen "Talentbrief" vorstellen, der mit Kleinanzeigen, Terminhinweisen, Themendiskussionen und weiteren Informationen rund ums Tauschen gefüllt ist.
Monatlich veranstalten wir den "TauschRausch". Hier trägt jeder zum Gelingen bei: Allein das Mitbring-Buffet mit selbstgemachten Leckereien ist schon ein Grund zu kommen! Auch der Flohmarkt mit Trödel und kunsthandwerklichen Angeboten, auf dem Sie - selbstverständlich geldlos - anbieten und einkaufen können, ist immer wieder einen Blick wert. Nutzen Sie den TauschRausch besonders, um Ihre Angebote bekannt zu machen, jene anderer Menschen in Erfahrung zu bringen und so manchen Tausch direkt zu vereinbaren.
Die Tauschpreise können frei ausgehandelt werden. Oder machen Sie in der "Gruppe 20" mit, in der untereinander für 20 Talente (so heißt unsere Tauschwährung) pro Stunde getauscht wird, Motto: "Eine Stunde meiner Zeit ist so viel wert wie eine Stunde deiner Zeit!"
Im Internet bieten wir ein Online-Banking an, man kann Talente überweisen und sich die Kontostände ansehen. Auch die eigenen Tauschanzeigen lassen sich dort überarbeiten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro und 12 x 2 Talente im Jahr.
Spielregeln
In unseren "Spielregeln" haben wir etwas organisatorischen Kleinkram festgehalten, aber auch, wie die Mitglieder miteinander umgehen sollten.
Mitgliedschaft
1. Mitglied wird man nach Besuch
des Infotermins und nach der Zustimmung des Kernteams (KT) zum
Aufnahmeantrag.
2. Im Interesse aller Mitglieder
bitten wir darum, Adress- und Telefonnummeränderungen direkt an
das Büro weiterzugeben, ansonsten kann nach drei Monaten der
Ausschluss erfolgen.
Beiträge
3. Der Mitgliedsbeitrag wird
jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Er dient
ausschließlich der Kostendeckung der TalentSkulptur (TS). Geld- und Sachspenden
sind willkommen.
Der
reguläre Jahresbeitrag beträgt derzeit 15 Euro pro Person.
Bei Paaren, Familien und Wohngemeinschaften besteht die Möglichkeit
einer Mitgliedschaft für 15 Euro im Jahr für das erste und
10 Euro für jedes weitere Mitglied.
In
begründeten Fällen kann der Jahresbeitrag für soziale
Härtefälle auf 6 Euro pro Jahr reduziert werden. Über
den Antrag entscheidet das KT.
Sowohl
mit anonymen Patenschaften für soziale Härtefälle als
auch über ein Sozialkonto können Mitglieder zusätzlich
anteilige Jahresbeiträge für soziale Härtefälle
einzahlen; ein Förderbeitrag von 48 Euro/Jahr ist ebenfalls
möglich.
Die
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus für ein Jahr fällig.
Wir bitten um Einrichtung eines Dauerauftrags im Januar.
Alle Mitglieder, deren Beiträge nicht bis zum 31.3. eines Jahres eingegangen sind, werden umgehend ausgeschlossen.
4. Zur Deckung der laufenden
Tt-Ausgaben wird monatlich eine Gebühr von z.Zt. 2 Talenten (Tt)
von jedem Tt-Mitgliedskonto eingezogen, um Arbeiten für die TS zu
finanzieren.
In begründeten Fällen kann der monatliche Tt-Beitrag für soziale Härtefälle
erlassen werden. Über den Antrag entscheidet das Kernteam. Voraussetzung
ist ein ausgeglichenes Eurokonto.
Austritt
5. a) Der Austrittsantrag ist
schriftlich an die Büroadresse zu richten. Der Austritt aus der
TS ist möglich, sobald ein negativer Tt-Kontostand ausgeglichen
und alle Euro-Mitgliedsbeträge gezahlt sind. Für Vorschläge
zum Ausgleich negativer Tt-Kontostände ist das Büro zu
kontaktieren. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach der
Antragsstellung ist der negative Kontostand notfalls mit Euro im
Verhältnis 2 Tt : 1 Euro auszugleichen. Dieser Umrechnungsmodus gilt
allein für das Ausgleichen eines negativen Talentbetrags.
b) Bei positivem Tt-Kontostand
ohne weitere Verfügung des Mitglieds wird dieser zum Ausgleich
des Klimakontos genutzt.
c) Gekündigt werden kann zum Ende des Folgemonats,
dabei wird ein etwaig überzahlter
Euro-Mitgliedsbeitrag anteilig zurückgezahlt.
Ausschlussverfahren
6. Mitglieder werden aus der TS
ausgeschlossen, wenn sie gegen die Spielregeln der TS
trotz schriftlicher Verwarnung durch das KT zum wiederholten Mal
verstoßen - z.B. indem sie ungedeckte Talentschecks ausstellen
(Konto im Minus, siehe Punkt 9).
7. Der Ausschluss erfolgt durch
das KT. Dabei ist das KT verpflichtet, im Streitfalle alle Parteien
angemessen anzuhören. Widerspruch kann vor der
Mitgliederversammlung eingelegt werden.
Mit
dem Talentkonto wird verfahren wie bei einem Austritt [s. 5a) &
5b)].
Auskünfte
über andere Mitglieder
8. Jedes Mitglied hat das Recht
auf folgende Informationen über alle Mitglieder:
Mündlich
& schriftlich: Name, Talentkontonummer, Talentekontostand,
Telefonnummer (Festnetz / Handy), Faxnummer, E-Mail-Adresse.
Mündlich:
ob Eurobeiträge gezahlt worden sind.
Der
eigene Kontostand kann im Büro erfragt werden, Kontoauszug bei
Bedarf möglich.
Auch
Informationen über Gemeinschaftskonten (Büro etc.) sind
allen zugänglich.
Tauschregeln
9. Das Konto darf bis -500 Tt
überzogen werden, Neumitglieder dürfen ihr Konto innerhalb
der ersten sechs Monate nur bis -100 Tt überziehen. Für
positive Kontostände gibt es keine Grenze.
10. Die
Tauschpreise sind Sache der TauschpartnerInnen. Der Pauschal- oder
Stundenpreis sollte im Voraus ausgehandelt werden. Fahrt- und
Materialkosten (evt. in Euro) sollten ebenso abgesprochen werden.
Sofern nicht anders zwischen den Tauschenden vereinbart, wird die
Zeit für die Hin- oder die Rückfahrt (also für die
einfache Fahrt) zum und vom Arbeitsort mit Talenten vergütet.
Bei größeren Tauschgeschäften empfiehlt sich eine
schriftliche Absprache, in der auch etwaige
Nachbesserungsvereinbarungen getroffen werden.
11. Mitglieder der Gruppe 20
tauschen untereinander für 20 Tt/Std.
12. Die TS übernimmt
keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art. Dies gilt
für Ansprüche an Sozialversicherung, Lohn-, Einkommens- und
Umsatzsteuer, Sach- und Personenschäden. Ebenso für Wert,
Zustand, Qualität der Leistungen und Waren, die getauscht
werden.
13. Verspätungen sollten
mitgeteilt, Termine sollten eingehalten werden oder rechtzeitig
abgesagt werden.
14. Schecks müssen innerhalb
von zwei Monaten nach Ausstellung eingereicht werden, ansonsten ist
Kontakt mit dem Scheckaussteller aufzunehmen und ein neuer Scheck
auszufüllen.
15. Bei Streitigkeiten soll
zunächst das KT und im zweiten Schritt die Schiedsstelle
angesprochen werden.
16. Die zentrale Anlaufstelle für
alle Mitglieder ist das Talentbüro. Hier kann man seinen
Kontostand erfragen, Schecks einreichen und Informationen erhalten.
Antwortpostkarte
(APK)
17. Über Änderungen der
Spielregeln, Nachwahlen und alles, was nicht in der Satzung
festgelegt ist, kann per APK abgestimmt werden, Näheres siehe
§11 der Satzung. Die APK enthält neben den eigentlichen
Abstimmungsfragen den Einsendeschluss und Felder für den Namen /
die Kontonummer / Datum / Unterschrift des Mitgliedes. Abgestimmt
werden kann nur per Post oder Fax.
18. Abstimmungen
per APK sind nur gültig, wenn mindestens 5% der Mitglieder
abgestimmt haben.
Vergütungsregelung
19. Arbeiten für die TS
können mit max. 20 Tt/Stunde vergütet werden.