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So funktioniert's

Mitgliedschaft

Wenn Sie bei uns mitmachen wollen, stellen wir Ihre Angebote, genau wie die aller anderen Mitglieder, in unserem Branchenbuch, den "Gelben TalentSeiten" vor. Die TalentSeiten erhalten Sie einmal im Jahr zugesandt; Sie können sie sich auch jetzt schon online anschauen.  Es kann auch nichts schaden, wenn Sie sich in unserem monatlichen "Talentbrief" vorstellen, der mit Kleinanzeigen, Terminhinweisen, Themendiskussionen und weiteren Informationen rund ums Tauschen gefüllt ist.

Monatlich veranstalten wir den "TauschRausch". Hier trägt jeder zum Gelingen bei: Allein das Mitbring-Buffet mit selbstgemachten Leckereien ist schon ein Grund zu kommen! Auch der Flohmarkt mit Trödel und kunsthandwerklichen Angeboten, auf dem Sie - selbstverständlich geldlos - anbieten und einkaufen können, ist immer wieder einen Blick wert. Nutzen Sie den TauschRausch besonders, um Ihre Angebote bekannt zu machen, jene anderer Menschen in Erfahrung zu bringen und so manchen Tausch direkt zu vereinbaren.

Die Tauschpreise können frei ausgehandelt werden. Oder machen Sie in der "Gruppe 20" mit, in der untereinander für 20 Talente (so heißt unsere Tauschwährung) pro Stunde getauscht wird, Motto: "Eine Stunde meiner Zeit ist so viel wert wie eine Stunde deiner Zeit!"

Im Internet bieten wir ein Online-Banking an, man kann Talente überweisen und sich die Kontostände ansehen. Auch die eigenen Tauschanzeigen lassen sich dort überarbeiten.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro und 12 x 2 Talente im Jahr.


Spielregeln

In unseren "Spielregeln" haben wir etwas organisatorischen Kleinkram festgehalten, aber auch, wie die Mitglieder miteinander umgehen sollten.


Die Spielregeln im Einzelnen
(Download als PDF-Datei)

Mitgliedschaft
1. Mitglied wird man nach Besuch des Infotermins und nach der Zustimmung des Kernteams (KT) zum Aufnahmeantrag.
2. Im Interesse aller Mitglieder bitten wir darum, Adress- und Telefonnummeränderungen direkt an das Büro weiterzugeben, ansonsten kann nach drei Monaten der Ausschluss erfolgen.

Beiträge
3. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Er dient ausschließlich der Kostendeckung der TalentSkulptur (TS). Geld- und Sachspenden sind willkommen.
Der reguläre Jahresbeitrag beträgt derzeit 15 Euro pro Person. Bei Paaren, Familien und Wohngemeinschaften besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft für 15 Euro im Jahr für das erste und 10 Euro für jedes weitere Mitglied.
In begründeten Fällen kann der Jahresbeitrag für soziale Härtefälle auf 6 Euro pro Jahr reduziert werden. Über den Antrag entscheidet das KT.
Sowohl mit anonymen Patenschaften für soziale Härtefälle als auch über ein Sozialkonto können Mitglieder zusätzlich anteilige Jahresbeiträge für soziale Härtefälle einzahlen; ein Förderbeitrag von 48 Euro/Jahr ist ebenfalls möglich.
Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus für ein Jahr fällig. Wir bitten um Einrichtung eines Dauerauftrags im Januar.
Alle Mitglieder, deren Beiträge nicht bis zum 31.3. eines Jahres eingegangen sind, werden umgehend ausgeschlossen.
4. Zur Deckung der laufenden Tt-Ausgaben wird monatlich eine Gebühr von z.Zt. 2 Talenten (Tt) von jedem Tt-Mitgliedskonto eingezogen, um Arbeiten für die TS zu finanzieren.
In begründeten Fällen kann der monatliche Tt-Beitrag für soziale Härtefälle erlassen werden. Über den Antrag entscheidet das Kernteam. Voraussetzung ist ein ausgeglichenes Eurokonto.

Austritt
5. a) Der Austrittsantrag ist schriftlich an die Büroadresse zu richten. Der Austritt aus der TS ist möglich, sobald ein negativer Tt-Kontostand ausgeglichen und alle Euro-Mitgliedsbeträge gezahlt sind. Für Vorschläge zum Ausgleich negativer Tt-Kontostände ist das Büro zu kontaktieren. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach der Antragsstellung ist der negative Kontostand notfalls mit Euro im Verhältnis 2 Tt : 1 Euro auszugleichen. Dieser Umrechnungsmodus gilt allein für das Ausgleichen eines negativen Talentbetrags.
b) Bei positivem Tt-Kontostand ohne weitere Verfügung des Mitglieds wird dieser zum Ausgleich des Klimakontos genutzt.
c) Gekündigt werden kann zum Ende des Folgemonats, dabei wird ein etwaig überzahlter Euro-Mitgliedsbeitrag anteilig zurückgezahlt.

Ausschlussverfahren
6. Mitglieder werden aus der TS ausgeschlossen, wenn sie gegen die Spielregeln der TS trotz schriftlicher Verwarnung durch das KT zum wiederholten Mal verstoßen - z.B. indem sie ungedeckte Talentschecks ausstellen (Konto im Minus, siehe Punkt 9).
7. Der Ausschluss erfolgt durch das KT. Dabei ist das KT verpflichtet, im Streitfalle alle Parteien angemessen anzuhören. Widerspruch kann vor der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
Mit dem Talentkonto wird verfahren wie bei einem Austritt [s. 5a) & 5b)].

Auskünfte über andere Mitglieder
8. Jedes Mitglied hat das Recht auf folgende Informationen über alle Mitglieder:
Mündlich & schriftlich: Name, Talentkontonummer, Talentekontostand, Telefonnummer (Festnetz / Handy), Faxnummer, E-Mail-Adresse.
Mündlich: ob Eurobeiträge gezahlt worden sind.
Der eigene Kontostand kann im Büro erfragt werden, Kontoauszug bei Bedarf möglich.
Auch Informationen über Gemeinschaftskonten (Büro etc.) sind allen zugänglich.

Tauschregeln
9. Das Konto darf bis -500 Tt überzogen werden, Neumitglieder dürfen ihr Konto innerhalb der ersten sechs Monate nur bis -100 Tt überziehen. Für positive Kontostände gibt es keine Grenze.
10. Die Tauschpreise sind Sache der TauschpartnerInnen. Der Pauschal- oder Stundenpreis sollte im Voraus ausgehandelt werden. Fahrt- und Materialkosten (evt. in Euro) sollten ebenso abgesprochen werden. Sofern nicht anders zwischen den Tauschenden vereinbart, wird die Zeit für die Hin- oder die Rückfahrt (also für die einfache Fahrt) zum und vom Arbeitsort mit Talenten vergütet. Bei größeren Tauschgeschäften empfiehlt sich eine schriftliche Absprache, in der auch etwaige Nachbesserungsvereinbarungen getroffen werden.
11. Mitglieder der Gruppe 20 tauschen untereinander für 20 Tt/Std.
12. Die TS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art. Dies gilt für Ansprüche an Sozialversicherung, Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer, Sach- und Personenschäden. Ebenso für Wert, Zustand, Qualität der Leistungen und Waren, die getauscht werden.
13. Verspätungen sollten mitgeteilt, Termine sollten eingehalten werden oder rechtzeitig abgesagt werden.
14. Schecks müssen innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung eingereicht werden, ansonsten ist Kontakt mit dem Scheckaussteller aufzunehmen und ein neuer Scheck auszufüllen.
15. Bei Streitigkeiten soll zunächst das KT und im zweiten Schritt die Schiedsstelle angesprochen werden.
16. Die zentrale Anlaufstelle für alle Mitglieder ist das Talentbüro. Hier kann man seinen Kontostand erfragen, Schecks einreichen und Informationen erhalten.

Antwortpostkarte (APK)
17. Über Änderungen der Spielregeln, Nachwahlen und alles, was nicht in der Satzung festgelegt ist, kann per APK abgestimmt werden, Näheres siehe §11 der Satzung. Die APK enthält neben den eigentlichen Abstimmungsfragen den Einsendeschluss und Felder für den Namen / die Kontonummer / Datum / Unterschrift des Mitgliedes. Abgestimmt werden kann nur per Post oder Fax.
18. Abstimmungen per APK sind nur gültig, wenn mindestens 5% der Mitglieder abgestimmt haben.

Vergütungsregelung
19. Arbeiten für die TS können mit max. 20 Tt/Stunde vergütet werden.

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